Flohmarkt Sefferweich, 11. August 2024

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- und/oder Körperschäden, Eigentums- oder Vermögenschäden des Besuchers/Veranstalters. Der Besuch und/oder die Teilnahme an der Veranstaltung finden auf freiwilliger Basis sowie auf eigene Gefahr statt. Dem Veranstalter obliegt die Aufgabe zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht; bei Verstößen erfolgt eine mögliche Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für vom Veranstalter eingesetzte Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Witterungsbedingt kann es zu Rutschgefahr nach Regenfällen kommen, auch aufgrund von Bodenunebenheiten mancher Plätze. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, insbesondere bei Unwetterwarnungen, auch kurzfristig abzusagen. Plötzliche Wetterumschwünge während der Veranstaltung obliegen ebenfalls der höheren Gewalt. Wird die Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, evtl. kurzfristig, abgesagt, bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz aller Art (z.B. mutmaßlich entgangene Gewinne, Anfahrtskosten usw.) Für Schäden an einem Fahrzeug die z.B. durch das Abschleppen/ Ziehen aus einer Wiese durch einen Traktor oder ein anderes geeignetes Fahrzeug entstehen wird keine Haftung übernommen.




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